bbz st. gallen ag
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bbz st. gallen ag
zürcherstrasse 202
postfach 149
ch-9014 st. gallen
 
telefon +41 (0)71 274 02 40
fax +41 (0)71 277 18 64
bbzsg@bbzsg.com
 

Disclaimer l Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen der bbz st.gallen ag


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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Schulungs- und Beratungsleistungen, die durch die bbz st.gallen ag (bbz) erbracht werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der bbz. Vorbehalten bleiben abweichende individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden.
 

1. Seminare, Lehrgänge und Workshops (in der Folge „Veranstaltungen“ genannt), die in
    überbetrieblichen Ausbildungsprogammen angeboten werden.

1.1 Buchungen
An- und Abmeldungen erfolgen schriftlich (per Brief, Fax, Internet, Email) durch die definierten Kontaktstellen (i.d.R. Personal- / Ausbildungsabteilung) der Kunden. Die Buchungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Damit wird das Vertragsverhältnis begründet.

1.2 Abmeldungen / Verschiebungen
Abmeldungen, die mehr als 30 Tage vor der Veranstaltung bei der bbz schriftlich angezeigt werden, sind kostenfrei. Bei Abmeldungen, die später als 30 Tage vor der Veranstaltung bei der bbz angezeigt werden, wird der ganze Seminarpreis (inkl. allenfalls anfallende Hotelkosten) in Rechnung gestellt. Gerne akzeptieren wir kostenlos einen Ersatzteilnehmer. Bei fehlender Abmeldung, wie auch bei frühzeitigem Abbruch der Teilnahme an der Veranstaltung, wird der gesamte Seminarpreis (inkl. Hotelkosten) fällig. Bei aussergewöhnlichen Ereignissen (Unfall / Krankheit eines Teilnehmenden, Todesfall eines Angehörigen, u.a.) wird eine kulante Lösung mit der Kontaktstelle gesucht. Die bbz behält sich vor, Veranstaltungen aufgrund des Anmeldestandes oder aus anderen organisatorischen Gründen (z.B. Krankheit oder Unfall eines Referenten, usw.) abzusagen oder zu verschieben. Ein Anspruch auf Schadenersatz für die angemeldeten Teilnehmenden entsteht dadurch nicht. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

1.3 Leistungen
Die Leistungen der bbz basieren auf den publizierten Ausbildungsprogrammen. Inhalte können aus fachlichen Gründen abgeändert werden, soweit dadurch der Kern der vereinbarten Veranstaltung nicht berührt wird. Vorbehalten sind auch Änderungen von Terminplan, Veranstaltungsort und Referenten. Ersatzansprüche aufgrund solcher Änderungen sind ausgeschlossen.

1.4 Abrechnung
Für die namentlich angemeldeten Teilnehmenden wird zu Beginn jedes Semesters eine Vorauszahlung in der Höhe der reinen Seminarkosten (vgl. ausgeschriebene Seminarpreise) erhoben, die innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig wird. Die Schlussabrechnung erfolgt am Ende des Semesters. Die Kunden erhalten eine detaillierte Abrechnung über die Seminar- und Hotelkosten ihrer Teilnehmenden. Zusätzlich wird eine Nebenkostenpauschale (Verpflegung und Reisespesen der Referenten, Infrastrukturbeitrag) von CHF 80.- pro Tag und Teilnehmenden verrechnet. Der Restbetrag wird wiederum innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig.

1.5 Mehrwertsteuer
Standardisierte Ausbildungsleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit; allenfalls mehrwertsteuerpflichtige Seminare werden in der Ausschreibung besonders gekennzeichnet. Die Beherbergungs- und Verpflegungskosten werden in der Abrechnung gesondert ausgewiesen, was zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Änderung der Praxis der eidgenössischen Steuerverwaltung bleibt vorbehalten.


2. Veranstaltungen und Beratungsleistungen, die kundenspezifisch angeboten werden.

2.1 Offerten
Die bbz erstellt für kundenspezifische Leistungen ein schriftliches Angebot, in dem die zu erbringenden Leistungen detailliert beschrieben und die Kosten dargestellt werden. Das Vertragsverhältnis wird durch eine gegengezeichnete Offerte begründet.

2.2 Annullation / Verschiebungen
Bestätigte Termine können ohne Kostenfolge 30 Tage vor der vereinbarten Leistungserbringung annulliert oder verschoben werden, andernfalls wird die Leistung zu 100% in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleibt in jedem Falle die Weiterverrechnung der Stornierungskosten für Leistungen Dritter (z.B. Hotelkosten, Flüge, externe Referenten / Berater). Die bbz verpflichtet sich zur Einhaltung der vereinbarten Termine. Bei aussergewöhnlichen Ereignissen (Unfall, Krankheit eines Beraters, Verhinderung der Anreise durch höhere Gewalt, u.a.) kann die Leistungserbringung verschoben werden. In diesen Fällen vereinbaren die Vertragsparteien Ersatztermine und regeln die Kostenfolgen kulant.

2.3 Leistungen
Im schriftlichen Angebot werden die Leistungen, die mit dem Honorar abgegolten sind, detailliert umschrieben. Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind ohne anderslautende Abrede nicht im angebotenen Preis enthalten. Sie werden nach Aufwand verrechnet.

2.4 
Abrechnung
Die Abrechnung der Leistungen der bbz erfolgt nach Abschluss des Projekts / der Veranstaltung. Bei längeren Projekten können Zwischenabrechnungen vereinbart werden, spätestens erfolgen diese am Ende eines Semesters. Die Rechnungen werden in der vereinbarten Währung innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig.

2.5 Steuern und Abgaben
Individuell auf die Bedürfnisse von Kunden in der Schweiz zugeschnittene Angebote unterliegen der schweizerischen Mehrwertsteuer. Diese ist in den offerierten Preisen in der Regel nicht inbegriffen. Die in den Leistungen von Hotels und anderen Lieferanten enthaltene Mehrwertsteuer wird dem Auftraggeber weiterverrechnet und in der Rechnung offen ausgewiesen. Dienstleistungen, deren Verwertung im Ausland erfolgt, unterliegen als Exportleistung nicht der schweizerischen Mehrwertsteuer. Allfällig anfallende Steuerlasten sind vom ausländischen Auftraggeber zu tragen. Die angebotenen Preise verstehen sich exklusive aller Steuern und Abgaben ausserhalb der Schweiz.


3. Generelle Bestimmungen

3.1 Dokumentationen / Copyright
Sämtliche in Verbindung mit einer Veranstaltung ausgehändigten Unterlagen der bbz sind durch ein Copyright geschützt. Vervielfältigung und / oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der bbz sind unzulässig. Die Rechte an Unterlagen und Konzepten verbleiben in jedem Fall bei der bbz.

3.2 Sorgfalt / Diskretion
Die bbz verpflichtet sich, sämtliche Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und in hoher Qualität auszuführen. Sie verpflichtet sich zudem, ihr bei der Leistungserbringung bekannt gewordene geschäftliche Geheimnisse, Strategien, u.a. weder Dritten zugänglich zu machen, noch in irgendeiner Form zu benutzen. Die Mitarbeitenden der bbz unterstehen den Bestimmungen über das Bankgeheimnis nach schweizerischem Recht.

3.3 Haftung
Die bbz haftet für keinerlei Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch ihre Leistungserbringung entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch die bbz oder deren Mitarbeitende vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für Personen- und Sachschäden während Veranstaltungen der bbz ist ausgeschlossen.

3.4 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist St. Gallen. Es gilt schweizerisches Recht.

3.5 Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft und ersetzen sämtliche vorgängigen Bestimmungen.


St. Gallen, im November 2009

bbz st.gallen ag
Dr. Urs Saxer, geschäftsführender Partner

 

 
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